
Wie die 400.000 Landwirte in Frankreich möchten Sie Ihr Projekt mit der Gründung eines Kleinstunternehmens starten. Dazu sind Sie verpflichtet, die festgelegten Vorschriften des Micro-Betriebsgewinns (BA) einzuhalten. Tatsächlich ist dieses Steuersystem seit dem 1er Januar 2016 für Betriebe geeignet, deren durchschnittliche Einnahmen in den letzten drei Jahren 82.800 Euro nicht überschreiten. Mit diesem Artikel werden Sie über die Funktionsweise des Micro-Betriebsgewinns informiert.
Was verstehen Sie unter landwirtschaftlichen Einnahmen?
Landwirtschaftliche Einnahmen beziehen sich nicht nur auf die Einnahmen aus der Bewirtschaftung von Ackerland oder der Tierhaltung. Es handelt sich vielmehr um die Gesamtheit der Gewinne des Micro BA, die aus dem Verkauf oder dem Verbrauch von Produkten aus jedem für den Anbau geeigneten Boden und den Produkten der Tierhaltung stammen. Wenn wir von landwirtschaftlichen Einnahmen sprechen, bezieht sich das in wenigen Zeilen auf Folgendes:
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- Eine Forstproduktion
- Die Bewirtschaftung von Pilzfarmen in unterirdischen Galerien und an der Oberfläche
- Die Produkte aus landwirtschaftlichen, fischereilichen, muschelfischenden, geflügelhaltenden und muschelfischenden Betrieben
- Die Forschung und der Besitz neuer Pflanzenarten (Produkte des geistigen Eigentums)
- Der Verkauf von feuchten oder trockenen Biomassen, aus Produkten oder Nebenprodukten, von denen eine große Menge aus der Landwirtschaft stammt
- Die Erzeugung erneuerbarer Energie aus Produkten der Landwirtschaft (Photovoltaik-Strom, Biogas, Windkraft…)
- Die Verarbeitung von Produkten, die zur Ernährung von Menschen und Tieren dienen sollen (Herstellung von Stärke, Zucker, Butter usw.)
- Die reiterlichen Aktivitäten, darunter (die Vorbereitung und das Training von domestizierten Pferden, ohne Aufführungsaktivitäten).
Was ist das System des Micro-Betriebsgewinns (Agrarischer Gewinn)?
Seit 2018 wird der steuerpflichtige Gewinn basierend auf dem dreijährigen Durchschnitt der Nettoreinnahmen des Steuerjahres sowie der 2 vergangenen Kalenderjahre besteuert. Er wird um einen Abzug von 87% reduziert, der die von dem Betrieb getragenen Kosten repräsentiert. Der betreffende Abzug darf in keinem Fall unter 305 Euro pro Jahr liegen. Dieses System gilt automatisch für landwirtschaftliche Betriebe, deren durchschnittliche Einnahmen 82.800 Euro ohne Steuern über drei aufeinanderfolgende Jahre nicht überschreiten.
Falls Sie eine Tätigkeit gründen, wird der Betrag Ihrer Einnahmen nicht auf das Kalenderjahr umgerechnet, indem ein Pro-rata über einen bestimmten Zeitraum angewendet wird. Die Beurteilung des angewendeten Systems basiert auf dem drei-jährigen Durchschnitt der Einnahmen der drei vorhergehenden Jahre. Darüber hinaus werden die Einnahmen, die vor der Gründung Ihres Kleinstunternehmens erzielt wurden, als null betrachtet.
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Ein reales und vereinfachtes Steuersystem
Das vereinfachte reale System ist für Betriebe geeignet, deren durchschnittliche jährlichen Einnahmen 82.000 Euro überschreiten, jedoch nicht mehr als nach einer Berechnung über drei aufeinanderfolgende Jahre. In zwei Jahren beträgt der Durchschnitt der jährlichen Einnahmen 352.000 Euro. Dieses System gilt auch für Mitglieder von Personengesellschaften mit landwirtschaftlicher Tätigkeit. Die Betroffenen haben einen Durchschnitt der jährlichen Einnahmen, der über einen Zeitraum von zwei aufeinanderfolgende Jahren berechnet wird. Sie dürfen 352.000 Euro nicht überschreiten.